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Bevor wir in Kirchen Gottesdienst feiern dürfen, müssen die Kirchen durch die örtlichen Gremien vermessen und mit nummerierten Plätzen markiert werden. Auch ist von den örtlichen Gremien ein individuelles Hygienekonzept zu erstellen und vorzulegen. Wo dies geschehen ist, kann auch wieder öffentlich Gottesdienst gefeiert werden. Alerdings entscheiden die örtlichen Gremien, ob sie die Auflagen erfüllen können oder wollen.

Viele Orte haben dies inzwischen getan. Von daher ist es schön, dass dort auch wieder Gottesdienst gefeiert werden kann. Die folgende Aufstellung zeigt, wo die örtlichen Gremien diese Voraussetzungen geschaffen haben. Die Zahlen in den Klammern zeigen an, wieviele Einzelplätze in den jeweiligen Kirchen momentan vorhanden sind. Haushaltsgleiche Personen können zusammen sitzen. Dadurch erhöht sich die Höchstzahl entsprechend.

Baunach         (36)                 Priegendorf                (10)

Dorgendorf     (25)                 Reckenneusig                        (16)

Lauter             (36)                 Reckendorf                (38)

Gerach           (18)                 Mürsbach                   (38)

Pfarrweisach  (32 )                Neuses am.R.                        ( in Arbeit)

Lohr                (15)                 Maroldsweisach         (30)

Pfaffendorf     (10 )

Nochmals allen Gremien, die durch die Planung bisher die Feier von öffentlichen Gottesdiensten vor Ort ermöglicht haben, ein herzliches Danke!

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